TRINKWASSERHYGIENE Beurteilung der Trinkwasserhygiene

Die Novelle der Trinkwasserverordnung vom 01. November 2011 fordert eine regelmäßige Kontrolle der Warmwasserqualität von Trinkwasseranlagen in gewerblichen und öffentlichen Objekten ab einer Speichergröße von 400 Litern und/oder einem Leitungsvolumen ab 3 Litern.

Diese Anlagen müssen beim zuständigen Gesundheitsamt gemeldet und angezeigt werden (für die Meldung der Anlagen ist ein Meldeformular gem. § 13 der TrinkwV2011 zu verwenden). Bestehende Anlagen müssen durch DVGW-zertifizierte Probennahmevorrichtungen ergänzt werden.

Die Untersuchung der Anlage auf Legionellen ist mindestens 1 x jährlich gem. § 14 Absatz 3 der TrinkwV2011 vorzunehmen. Die Untersuchungsergebnisse sind immer dem Gesundheitsamt mitzuteilen.

Bezüglich der Probennahme sind die Entnahmestellen von der TrinkwV2011 definiert. Die Probennahme selbst darf nur von akkreditierten Laboratorien oder berechtigten Personen, welche in einem Prüflabor Bestandteil der Akkreditierung sind, vorgenommen werden.

Unser Ingenieurbüro Güttinger Ingenieure besitzt die Zulassung zur Probennahme und ist Bestandteil eines akkreditierten Prüflaboratoriums.

Wir definieren die notwendigen Entnahmestellen, führen die Beprobung aus, erstellen Gefährdungsanalysen und entwickeln ein Sanierungskonzept im Schadensfall. Aufgrund unseres technischen Wissens können wir Sie auch im Fall erhöhter Legionellenbefunde bestens betreuen.

Wir besitzen das technische Wissen (gem. § 9 Abs. 8 Satz 1 der TrinkwV2001) und das Verständnis zur Beurteilung der Trinkwasseranlage und zur Ermittlung von technischen Mängeln, welche ggf. die Ursache der Legionellenkontamination sind. Gerne stehen wir Ihnen auch bei der Abwicklung mit dem Gesundheitsamt zur beratend zur Seite.

UNSERE LEISTUNGEN ZUSAMMENGEFASST
  • Objektbegehung, Sichtung von Planunterlagen zur Definition der Entnahmestellen
  • Entnahme der Proben gem. §14 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung
  • Auswertung der Untersuchungsergebnisse und Definition der weiteren Vorgehensweise mit dem Gesundheitsamt und den Beteiligten Personen (Eigentümer, Mieter etc.)
  • Objektbegehung und Mängelermittlung im „Schadensfall“
  • Erstellung einer Gefährdungsanalyse
  • Vorgabe von Sanierungsmöglichkeiten zur Problembehebung
     

Haben Sie Fragen zur neuen Trinkwasserverordnung, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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